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   OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21   

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https://dejure.org/2022,13130
OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21 (https://dejure.org/2022,13130)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2022 - 4 U 2654/21 (https://dejure.org/2022,13130)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2022 - 4 U 2654/21 (https://dejure.org/2022,13130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 522 Abs. 2
    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 2654/21 v. 28.02.2022

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13

    Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21
    Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, dass die Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 08. April 2015, Az.: IV ZR 171/13 - juris) dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zugutekommen lässt, was den Nachweis eines Diebstahls betrifft.
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21
    Von diesem Regelfall kann aber nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder sich schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptungen der Entwendung aufdrängen (vgl. zu Vorstehendem nur BGHZ 132, 79 ff.).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21
    Dabei kann die Glaubwürdigkeit auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem umstrittenen Versicherungsfall stehen (vg. BGH, a.a.O.; BGH, Urteil vom 24. April 1991, Az.: IV ZR 172/90 - juris; OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 2008, Az.: 8 U 110/08 - juris).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 7 U 25/10

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls in der

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21
    Dementsprechend genügt der Versicherungsnehmer seiner Beweislast bereits dann, wenn er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt und beweist, also ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2018, Az.: 4 U 1272/12 - juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. April 2013, Az.: 7 U 25/10 - juris).
  • OLG Celle, 11.12.2008 - 8 U 110/08
    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2022 - 4 U 2654/21
    Dabei kann die Glaubwürdigkeit auch durch Unredlichkeiten in Frage gestellt sein, die in keinem Bezug zu dem umstrittenen Versicherungsfall stehen (vg. BGH, a.a.O.; BGH, Urteil vom 24. April 1991, Az.: IV ZR 172/90 - juris; OLG Celle, Urteil vom 11. Dezember 2008, Az.: 8 U 110/08 - juris).
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